1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle über die B2B-Online-Shops der AG Cilander (brennet.ch/shop, planofil.com/shop) getätigten Bestellungen sowie den Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Herstellung und Lieferung von Waren durch die AG Cilander (nachstehend Verkäufer genannt).
1.2. Das Angebot richtet sich an gewerbliche Kundschaft. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- / Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.
1.3. Während des Bestellprozesses im Online-Shop oder mit der Übersendung der Bestellungsbestätigung durch die AG Cilander akzeptiert der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Lieferung und Verzug
2.1. Mit Anzeige des Produkts im Online-Shop und der Angabe «auf Lager» gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über dieses Produkt ab. Die Kundschaft kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Angaben vor Absenden einer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Der Vertrag kommt durch Anklicken des Bestellbuttons für das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren zustande. Für Produkte ohne Lagerbestand ist die Darstellung der Produkte im Online-Shop kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog mit der Möglichkeit für die Kundschaft, eine Offerte für das Produkt anzufragen.
2.2. Nach Übermittlung der Bestellung erhält der Käufer automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung beim Online-Shop eingegangen ist. Nach Empfang dieser Eingangsbestätigung kann der Käufer die Bestellungen nicht mehr ändern und ist an diese gebunden. Der Online-Shop ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.3. Die vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware, mangels rechtzeitiger Versandinstruktion seitens des Käufers, bei Ablauf der Lieferfrist versandbereit liegt.
2.4. Bei Einteilungskontrakten ist eine Ausrüstungsfrist bis zu 6 Wochen zu gewähren.
2.5. Ware, die nach der vereinbarten und bestätigten Abnahmefrist mittels Bestellungsbestätigung noch nicht abgenommen ist, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
2.6. Der Verkäufer behält sich vor, die Bestellungen auch mittels Teilsendungen zur Auslieferung zu bringen.
2.7. Falls aus nicht vorhergesehenen Gründen und Fällen höherer Gewalt z.B.: Streik, Feuersbrunst, Explosion, Überschwemmung, durch Mangel an Betriebs- und Rohstoffen, durch Behinderung der Energiezufuhr, durch Maschinenbruch, durch Massnahmen der Behörden, durch Krieg usw. eine teilweise oder vollständige Störung irgendwelcher Art der ordnungsgemässen Herstellung beim Verkäufer eintritt und dadurch die Ausführung der Bestellung verzögert wird, so ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung befreit und die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Störung und deren Folgen. Wird dem Verkäufer durch die teilweise oder vollständige Störung der ordnungsgemässen Herstellung die Ausführung der Bestellung verunmöglicht oder geht die Bestellung durch höhere Gewalt oder behördlicher Entscheidungen betreffend die Ausführung der Bestellung benötigten Materialien oder Rechte verlustig, die dem Verkäufer auf Grund der Verkaufsbedingungen zustehen, so wird der Verkäufer von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ausgeschlossen.
2.8. Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzug, gewährt der Käufer eine Nachlieferfrist von 6 Wochen. Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind sämtliche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
2.9. Die Toleranzen der Unter- und Überlieferungen betragen bei Dispositionen über 1000 m: 3% Kurzmassvorbehalt + Retrait und bei Dispositionen bis 1000 m: 6% Kurzmassvorbehalt + Retrait. Für Aufträge und Farbpartien bis 180m werden keine Fehlmassabrechnungen erstellt.
3. Preis und Zahlung
3.1. Die Preise verstehen sich in der angegebenen Währung, exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Sie sind im Online-Shop nur kundenspezifisch im eingeloggten Zustand ersichtlich. Preise sind teilweise gerundet. Abweichende Rechnungsstellung aufgrund von Preisdifferenzen ist möglich.
3.2. Der Online-Shop behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung. Aktionspreise sind gültig für Bestellungen in der ausgeschriebenen Aktionszeit und/oder solange der Vorrat reicht.
3.3. Der Verkäufer akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Käufer jeweils angezeigten Zahlungsarten. Eine allfällige Rückerstattung von geleisteten Zahlungen erfolgt auf jenes Zahlungsmittel, welches der Käufer bei seiner Bestellung verwendet hat.
3.4. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Kalendertagen nach Fakturadatum rein netto zu bezahlen.
3.5. Allfällige Aufschläge der Farb- und Ausrüsttarife nach Kontrakterteilung gehen zu Lasten des Käufers.
3.6. Musterungen werden berechnet. Die Berechnung erfolgt zum vereinbarten Preis der bemusterten Ware, Musterrabatte werden nicht gewährt.
3.7. Sonderrabatte, Umsatzvergütungen und Zuwendungen irgendwelcher Art werden nicht gewährt.
3.8. Die Rechnungen werden der zeitlichen Reihenfolge nach gemäss den in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen zahlbar.
3.9. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten und der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
3.10. Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist die Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers. Zahlungsfristen, die auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, enden am darauffolgenden Werktag. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
3.11. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden angemessene Verzugszinsen belastet, diese sind 5% über dem im Zeitpunkt der Fakturierung gültigen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, im Minimum jedoch 8%. Kursverluste, die beim Verkauf in Fremdwährungen zwischen dem Verfall- und Zahlungstag entstehen, sowie alle Kosten der Post- oder Banküberweisung gehen zu Lasten des Käufers. Massgebend sind die entsprechenden Tageskurse in der Schweiz.
3.12. Die Zahlung hat zu erfolgen: per Bank- oder Postüberweisung, Kreditkartenzahlung oder Scheck, Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Verrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art (z.B.: für Porto, Überweisungs- und Versicherungsgebühren) sind unzulässig.
3.13. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschliesslich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
3.14. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, kann der Verkäufer für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Wegfall des Zahlungsziels, eine Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
3.15. Zölle, Steuern, Mehrwertsteuern und Gebühren, die nachträglich erhoben werden aus Gründen, die nicht der Verkäufer zu verantworten hat, wie etwa eine fehlende Ausfuhrbestätigung, mangelhafte oder falsche Zollabfertigung, die durch den Käufer vorgenommen oder in Auftrag gegeben wurden, werden in jeden Fall nachbelastet.
4. Erfüllungsort und Gefahrentragung
4.1. Es gelten die mit dem Käufer vereinbarten Lieferkonditionen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer FCA (Incoterms 2020). Der Versand der gekauften Ware erfolgt ohne andere Vereinbarung auf Gefahr des Käufers zum günstigsten Frachttarif. Falls im Verkaufspreis der Ware Zoll-, Verzollungs-, Fracht-, Umschlags-, und oder Versicherungskosten miteingeschlossen sind, gehen sämtliche zwischen Kaufabschluss und Lieferung eingetretenen Erhöhungen zu Lasten des Käufers.
4.2. Erfüllungsort für die Lieferung ist die Fabrik des Verkäufers oder der entsprechende Produktionsstandort, für die Zahlung der Sitz des Verkäufers in Herisau.
5. Wahrung der Vertraulichkeit
5.1. Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist von Anbeginn der Gespräche zwischen Käufer und Verkäufer zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbeschränkt bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
5.2. Will der Verkäufer mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf er der schriftlichen Zustimmung des Käufers.
6. Gewährleistung
6.1. Der Käufer hat die Beschaffenheit der Ware sofort nach Erhalt, auf jeden Fall vor ihrer Bearbeitung oder Verarbeitung, zu prüfen. Offene Mängel sind unverzüglich nach Empfang der beanstandeten Ware zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, können aber längstens innert 6 Monaten nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Mängelrügen haben in allen Fällen schriftlich unter genauer Angabe des Mangels und der Stücknummer und unter Beilage eines Musters der beanstandeten Ware zu erfolgen.
6.2. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Warenbreite, des Gewichts und der Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Die gelieferten Waren sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, fertig ausgerüstet. Es gelten die artikelspezifisch vereinbarten oder vom Verkäufer festgelegten technologischen Werte und die entsprechenden Toleranzen. Stücke aus verschiedenen Farbpartien sind getrennt zu verarbeiten. Mängelrügen, die sich aus Nichtbeachtung dieser Bestimmung sowie von klaren Weisungen des Verkäufers ergeben, sind ausgeschlossen.
6.3. Im Fall berechtigter Beanstandung hat der Käufer ausschliesslich das Recht auf einmalige Nachbesserung oder auf Lieferung von Ersatzware. Soweit die Ware bereits verarbeitet ist, leistet der Verkäufer Schadenersatz, der aber keinesfalls den Rechnungswert der von ihm gelieferten Gewebemenge, soweit sie verarbeitet und nachweislich fehlerhaft ist, übersteigt.
6.4. Schadenersatzansprüche erlöschen, insbesondere wenn die Ware ohne Genehmigung des Verkäufers in irgendeiner Weise nachbehandelt wird.
7. Abtretung und Verpfändung
7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes veräussern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige erstatten. Veräussert der Käufer die ihm gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, tritt er hiermit bis zur vollständigen Tilgung aller Schulden aus Warenlieferungen die ihm aus Veräusserungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit vollen Nebenrechten an den Verkäufer ab.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Es gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht SR 0.221.21l.l) und des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
8.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Herisau, Schweiz.
9. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.